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Stellungnahme zur WDR/SWR-Sendung "Und plötzlich ist das Haus weg" am 16. Januar 2008

17.01.2008 – Pressemitteilung 004/2008

Stellungnahme zur WDR/SWR-Sendung "Und plötzlich ist das Haus weg" am 16. Januar 2008

Berlin, 17. Januar 2008

Am 16. Januar 2008 um 23.30 Uhr wurde in der ARD ein Fernsehbeitrag von WDR/SWR unter dem Titel "Und plötzlich ist das Haus weg - Wie Sparkassen Kredite kleiner Leute verscherbeln" ausgestrahlt. Hierzu nehmen der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie die Sparkassen Südholstein und Wedel gemeinsam wie folgt Stellung:

In dem Beitrag wurde der Eindruck erweckt, durch die betroffenen Sparkassen seien Kredite veräußert worden, bei denen die Kreditnehmer vertragsgemäß ihre Verpflichtungen erfüllt hätten. Dies ist falsch. Tatsächlich handelt es sich bei den im Film gezeigten Fällen - soweit diese Sparkassen betreffen - um solche, in denen der Kreditverkauf das letzte Mittel war, nachdem Kreditnehmer in erheblicher Weise gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hatten und Einigungen über Rückzahlungen nicht erzielt werden konnten oder durch Kunden nicht eingehalten wurden.

Die Berichterstattung des WDR ist unvollständig. Der WDR hat vom DSGV und den betroffenen Sparkassen hierzu zur Verfügung gestellte Informationen sowie eine angebotene Stellungnahme zu den einzelnen Fällen nicht aufgenommen.

Bei dem im Film gezeigten Kreditnehmer B. aus Mecklenburg-Vorpommern (Schloßhotel) ist der Eindruck erweckt worden, bei dem veräußernden Kreditinstitut habe es sich um eine Sparkasse gehandelt. Das ist falsch. Tatsächlich war das veräußernde Kredtinstitut eine private Bank.

Bei dem im Bericht gezeigten Kreditnehmer W. aus Südholstein handelt es sich um einen Gewerbetreibenden, dem 2005 von der betroffenen Sparkasse wegen unrichtiger Angaben zu den Vermögensverhältnissen das Kreditverhältnis in Millionenhöhe gekündigt wurde. Anders als im Beitrag behauptet, gab es in dem Kundenverhältnis Dauerüberziehungen. Die Ablösung eines von der Sparkasse angebotenen Teilbetrages ist dem Kreditnehmer nicht gelungen. Nachdem eine andere Einigung nicht zustande kam, erfolgte 2006 die Veräußerung der Kreditforderung.

Auch mit dem Fall T. aus Südholstein verhält es sich anders, als in dem Bericht dargestellt. Durch die betroffene Sparkasse wurde Mitte 1996 eine Finanzierung für gewerbliche Wohnungen gewährt. Bereits kurze Zeit später sind bei den Kreditnehmern Zahlungsschwierigkeiten aufgetreten. Trotz Entgegenkommens der Sparkasse durch Tilgungsänderung und Stundungsvereinbarungen für die Zinsen bestanden weiterhin Liquiditätsprobleme. Als schließlich auch die vereinbarten Stundungsabreden nicht mehr eingehalten wurden und die Kreditnehmerin erklärte, die Rückstände nicht ausgleichen zu können, wurde das Kreditengagement gekündigt. Die Kreditnehmerin wollte darauf nur eine geringe Teilzahlung leisten und damit alle eigenen sowie bisher von den Zahlungsschwierigkeiten nicht betroffene Verbindlichkeiten von Dritten mitablösen. Es ist ihr aber nicht gelungen, hierfür belastbare Ablösungsvorschläge zu unterbreiten. Ein Vorschlag der Sparkasse zur Rückzahlung eines höheren Teilbetrages wurde von der Kreditnehmerin abgelehnt. Als es nicht zu einer Einigung kam, wurde der Kredit nach Androhung von Zwangsmaßnahmen erst acht Jahre nach den ersten Zahlungsschwierigkeiten veräußert.

Im Fall A. aus Wedel wird im Beitrag der falsche Eindruck erweckt, als Folge des Verkaufs der Kreditforderung habe die von der Mutter bewohnte Eigentumswohnung verkauft werden müssen. Tatsächlich hatten sich Sparkasse und Kreditnehmerin wegen Zahlungsschwierigkeiten und nach Kündigung und bereits eingeleiteter Zwangsversteigerung schon 1999 im Interesse der Kreditnehmerin auf einen freihändigen Verkauf der Wohnung geeinigt. Nachdem Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten und von dritter Seite Zwangsmaßnahmen ergriffen worden waren, hat die Sparkasse die Kreditforderung 2005 veräußert. Danach kam es zu dem bereits 1999 mit der Kreditnehmerin vereinbarten freihändigen Verkauf der Wohnung, der für die Kundin nicht mehr überraschend sein konnte.

Generell verkaufen Sparkassen nicht mutwillig und zum Nachteil ihrer Kunden Kreditforderungen. Ein Verkauf von Kundenforderungen kommt als letztes Mittel nur dann in Betracht, wenn Kunden dauerhaft und nachhaltig gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen und eine Rückzahlung des Kredits nicht zu erwarten ist oder die Kunden ausdrücklich dem Verkauf zugestimmt haben.

Für Inormationen oder Fragen:
Christian Achilles
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstraße 47, 10117 Berlin
Telefon +49 30 20 22 55 101
Telefax +49 30 20 22 55 105
eMail: christian.achilles@dsgv.de

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